Steuern und Sozialabgaben sparen
Betriebliche Altersversorgung
Mit allen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung können Sie Steuern und Sozial-Abgaben sparen. Dabei wird unterschieden, ob Sie oder Ihre Beschäftigten die Beiträge für die Rente finanzieren.
Arbeitgeber finanziert Beiträge
Finanzieren Sie die Betriebsrente Ihrer Mitarbeiter ganz oder teilweise, gelten die Einzahlungen als Betriebs-Ausgaben. Sie schmälern also den Gewinn und damit Ihre Steuern.Sie sparen außerdem bei den Sozialabgaben. Bei Direktzusage und Unterstützungs-Kasse entfallen sie ganz. Die anderen drei Wege sind über das Jahr 2008 hinaus bis zu einer bestimmten Höhe sozialabgabenfrei.
Mitarbeiter finanziert Beiträge
Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente um, können Sie als Arbeitgeber über das Jahr 2008 hinaus bis zu einer bestimmten Höhe Sozialversicherungs-Beiträge sparen. Das gilt für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil.Steuerlich können Sie in diesem Fall keine Vorteile geltend machen.
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