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Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland

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Die Abgeltungsteuer kommt

Passen Sie Ihre Finanzplanung rechtzeitig an

Laut einer Umfrage der Fondsgesellschaft Union Investment glaubt jeder zweite Befragte, im nächsten Jahr keine Abgeltungsteuer zahlen zu müssen. Nur 13 Prozent der von der Steuer Betroffenen haben ihre Anlagen bereits angepasst.

Einheitlicher Steuersatz

Ab 2009 werden private Kapitalerträge einheitlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt. Die Kreditinstitute führen dann Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt ab. Nur wer ein zu versteuerndes Einkommen bis 15.000 Euro hat (30.000 Euro bei Zusammenveranlagung), hat einen niedrigeren persönlichen Steuersatz. Sämtliche bisher geltenden „Bagatellbefreiungen“ von der Kapitalertrag-Steuer entfallen.

Ihr Recht auf Günstigerprüfung

Im Zweifelsfall können Sie von Ihrem Recht auf Günstigerprüfung Gebrauch machen. Dann prüft das Finanzamt für Sie, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das günstigere Ergebnis fließt in den Steuerbescheid ein. Erteilen Sie in jedem Fall für Ihre Geldanlage einen Freistellungsauftrag. Rentner, Kinder und Geringverdiener sollten beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Finanzplanung anpassen

Passen Sie Ihre Finanzplanung rechtzeitig vor dem Jahreswechsel an die neuen Regelungen an. Lassen Sie sich früh genug beraten. Zusammen mit Ihrem Berater finden Sie die passende Anlage-Strategie.