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Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland

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Wohn-Riester

Wohneigentum wird Teil der Altersvorsorge

Wer ein selbstgenutztes Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder entschulden möchte, profitiert vom neuen Eigenheim-Rentengesetz: Er erhält Riester-Zulagen. Das gilt auch, wenn Sie Anteile an Wohngenossenschaften erwerben.

Riester-Zulagen für Ihr Eigenheim

  • Sie können Kapital aus einem bestehenden Altersvorsorge-Vertrag, für den Sie Riester-Zulagen erhalten, zur Finanzierung Ihres Eigenheims verwenden.
  • Darlehens-Verträge für den Bau oder den Kauf von selbst genutzten Immobilien und von Anteilen an Wohngenossenschaften gehören ebenfalls zu den begünstigten Anlage-Produkten.
  • Der Staat fördert auch Sparbeiträge in einem zertifizierten Bausparvertrag, wenn Sie damit Eigenkapital zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie bilden.

Das Finanzamt rechnet mit

Beim „Riestern“ sind Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerfrei, müssen aber bei Rentenbeginn versteuert werden. Da die Beiträge bei „Wohn-Riester“ in der Immobilie gebunden sind, erfasst das Finanzamt das steuerlich geförderte Kapital in einem „Wohnförderkonto“. Bei Rentenbeginn müssen Sie dann auf die geförderte Summe Steuern zahlen. Grundlage für diese Besteuerung ist die tatsächlich in Anspruch genommene Förderung.

Vielfältiges Angebot für Ihre Vorsorge-Strategie

Mit dem Eigenheim-Rentengesetz ist die Riester-Förderung auf den Erwerb von Wohnimmobilien erweitert worden. Besprechen Sie mit Ihrem Berater, wie Sie diese Möglichkeiten für Ihre Vorsorge-Strategie am besten nutzen können.