Einschränkungen bei Kindergeld & Co.
Zum 1. Januar 2007 hat der Staat die Altersgrenze gesenkt, bis zu der Eltern für ihre Kinder finanzielle Vergünstigungen erhalten. Kindergeld und damit zusammenhängende Vorteile werden nun nur noch bis zum 25. Lebensjahr (vorher bis zum 27.) gewährt. Nach wie vor besteht der Anspruch nur für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden. Hierzu zählt auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.