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Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland

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Steuererklärung 2007

Tipps und Wissenswertes

Auch in diesem Jahr müssen Steuerzahler bei ihrer Einkommenssteuer-Erklärung einige Neuerungen beachten. Bei uns erfahren Familien, Spender und Sparer, worauf zu achten ist.

Einschränkungen bei Kindergeld & Co.

Zum 1. Januar 2007 hat der Staat die Altersgrenze gesenkt, bis zu der Eltern für ihre Kinder finanzielle Vergünstigungen erhalten. Kindergeld und damit zusammenhängende Vorteile werden nun nur noch bis zum 25. Lebensjahr (vorher bis zum 27.) gewährt. Nach wie vor besteht der Anspruch nur für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden. Hierzu zählt auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

Elterngeld berücksichtigen

Auch wenn das Elterngeld prinzipiell steuer- und abgabenfrei ist, müssen Sie es in Ihrer Steuererklärung 2007 ausweisen. Es wird nämlich in den so genannten Progressions-Vorbehalt einbezogen. Das bedeutet, dass es sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte auswirkt.

Kosten für Kinderbetreuung absetzbar

Bereits seit dem Jahr 2006 ist die Absetzbarkeit von Kosten für Kinderbetreuung deutlich verbessert worden. Doppelverdiener und erwerbstätige Alleinerzieher können für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel aller Kosten geltend machen. Komplizierter wird es, wenn nur ein Elternteil Geld verdient und wenn Alleinerziehende nicht erwerbstätig sind: Hier können Betreuungskosten nur für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren geltend gemacht werden (Höchstbetrag in allen Fällen: 4.000 Euro).